Der KYC
Satzungsgemäß hat der Kieler Yacht-Club e.V. folgende Organe:
1. Die Mitgliederversammlung
Sie findet üblicherweise einmal im Jahr statt. Auf ihr berichten Vorstand und Beirat über das vergangene Jahr und geben einen Ausblick auf das kommende. Die Mitglieder wählen Vorstand und Beirat und fassen Beschlüsse.
2. Der Vorstand
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren bis zur übernächsten ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt, und zwar im ersten Jahr: der Vorsitzende, der Takelmeister, der Leiter der Schulungsgruppe sowie drei Beisitzer; im zweiten Jahr: die stellvertretenden Vorsitzenden, der Jugendwart sowie drei weitere Beisitzer. Mitglieder des Vorstands führen ihr Amt grundsätzlich ehrenamtlich aus.
3. Der Beirat
Der Beirat besteht in der Regel aus elf ordentlichen Mitgliedern, die dem KYC möglichst seit mindestens zehn Jahren angehören sollen.
4. Der Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und des Beirates sowie aus 25 von Vorstand und Beirat gemeinsam auf zehn Jahre zu berufenden Aldermännern.